Die Sparkasse Döbeln hat eine Gebührenerhöhung für ihre Privatkunden angekündigt. Ab dem 1. Juli 2023 werden die monatlichen Gebühren für die Kontoführung von Girokonten um zwei Euro steigen. Dies betrifft die Konten Giro Online, Giro Home, Giro Classic und Giro VIP.
Zusätzlich zu den Kontoführungsgebühren erhöht die Bank auch den jährlichen Preis für die Sparkassen-Card und Kundenkarten. Der neue Preis wird 15 Euro betragen, das ist eine Steigerung um drei Euro. Die letzte Anpassung der Preise erfolgte im Jahr 2020, und die Bank begründet die aktuelle Erhöhung mit den deutlichen wirtschaftlichen Veränderungen in ihrem Umfeld.
Trotz der Erhöhung gibt es auch positive Nachrichten für Kunden der Sparkasse Döbeln. Das kostenfreie Jugendgirokonto Giro-Life wird ab sofort eine Verzinsung des Guthabens bis 500 Euro bieten, und zwar bis zum 18. Geburtstag des Kontoinhabers. Diese Änderung ist Teil des Engagements der Bank für finanzielle Bildung und einen einfachen Zugang zum eigenen Girokonto für Kinder und Jugendliche.
Für jüngere Erwachsene zwischen 25 und 28 Jahren bleibt das Giro Life Plus Konto konstant. Mit einer monatlichen Gebühr von 90 Cent bietet dieses Konto eine moderate Kontoführungsgebühr und einen sanften Übergang zu den kostenpflichtigen Modellen. Bis zum 25. Lebensjahr kann das kostenfreie Jugendgirokonto Giro-Life genutzt werden. Anschließend sollte jeder Bankkunden prüfen, ob die Kontoführungsgebühren angemessen oder zu hoch sind. Dafür bietet es sich an, die Kontogebühren zu vergleichen.
Die Sparkasse Döbeln hebt hervor, dass die erhöhten Kontoführungsgebühren im Kontext von deutlich gestiegenen Zinssätzen für Sparprodukte zu sehen sind. Kunden können je nach Laufzeit aktuell bis zu 2,5 Prozent Zinsen auf ihre Sparprodukte erhalten. Hohe Zinsen sind allerdings nur mit längeren Laufzeiten bei Anlage von Festgeld zu erreichen.
Um die neuen Gebühren und Bedingungen einzuführen, benötigt die Sparkasse die aktive Zustimmung ihrer Kunden. Alle betroffenen Kunden haben daher in den vergangenen Wochen einen Brief oder eine elektronische Nachricht mit der Bitte um Zustimmung erhalten.
Die Zustimmung kann entweder durch die Unterschrift auf der im Brief enthaltenen Erklärung, durch die Mitarbeiter in den Filialen, über die Internet-Filiale oder durch eine Unterschrift auf dem Zusatzblatt am Kontoauszug erteilt werden.