Kontoführungsgebühr: Ein Kostenfaktor

Durch | Juni 24, 2013

Eine Kontoführungsgebühr kann für die Nutzung eines Girokontos anfallen. Dabei werden die Kontoführungsgebühren häufig als Pauschale berechnet und einmal im Quartal verrechnet. Die Banken rechtfertigen die Kontoführungsgebühr mit den zu leistenden Diensten rund um das Girokonto. Dazu gehören beispielsweise die Entgegennahme von Überweisungen, das Einrichten von Lastschriften und das Erstellen von Kontoauszügen. Hin und wieder berechnen sich die Kontoführungsgebühren auch anhand der einzelnen Buchungsposten. Dann steigen die Gebühren mit der Anzahl der Buchungen. Die Gebühren unterscheiden sich jedoch von Bank zu Bank, so dass sich ein Vergleich durchaus lohnen kann.

Geschäftlich und private genutzte Konten unterscheiden sich häufig hinsichtlich der Kontoführungsgebühr. Da für Geschäftskonten zumeist mehr Buchungen anfallen, sind diese in der Regel etwas teurer. Private Girokonten sind mittlerweile dagegen sogar gebührenfrei zu haben. Es gibt einige Banken, die auf die Kontoführungsgebühr verzichten. Im Gegenzug wird allerdings hin und wieder ein monatlicher Geldeingang oder eine reine Online-Kontoführung vorausgesetzt, um das gebührenfreie Konto überhaupt nutzen zu können. Auch die Nutzung der EC-Karte oder der Kreditkarte ist nicht immer kostenlos. Die Zinsen für den Dispositionskredit fallen im Übrigen unabhängig von den Kontoführungsgebühren an.

Wer ein Girokonto ohne Kontoführungsgebühr nutzen möchte, sollte die einzelnen Angebote vergleichen. Manchmal sind mit anfallenden Gebühren auch Mehrleistungen verbunden, so dass man genau abwägen sollte welches Angebot am besten zu den eigenen Ansprüchen passt.